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Wasserschaden in der Eigentumswohnung?
Was Ihnen zusteht – und was jetzt zu tun ist.

Der häufigste Fehler in spanischen Wohnanlagen: Es wird der Fleck an der Decke repariert und nicht die Ursache – und in zwei Jahren ist er wieder da. Beim dritten Mal heißt es, das sei „schon immer so gewesen“. Hier finden Sie die Werkzeuge, mit denen Sie das verhindern: ein Musterschreiben, ein Formular, ein Infoblatt zu Versicherung und Fristen, eine Checkliste. Alles direkt herunterladen, ohne Formularzwang, ohne Adressabfrage.

Drei Dinge, die Sie wissen sollten

Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, bezahlen oder reparieren lassen.

Die Ursache ist Sache der Gemeinschaft

Liegt der Ursprung im Gemeinschaftseigentum – Steigleitung, Abdichtung, Betonbauteil –, ist die Beseitigung gesetzliche Pflicht der Comunidad (Eigentümergemeinschaft; Art. 10.1 LPH, spanisches Wohnungseigentumsgesetz). Dafür braucht es keinen Beschluss. Verlangen Sie in Ihrer Meldung ausdrücklich die Beseitigung der Ursache – nicht nur des sichtbaren Schadens.

Sie haben zwei Jahre

Ansprüche gegen die Gebäudeversicherung wegen Sachschäden verjähren nach zwei Jahren ab dem Ereignis (Art. 23 LCS, spanisches Versicherungsvertragsgesetz). Eine schriftliche Meldung wahrt die Frist – ein Telefonat nicht. Wer einen Schaden aus 2025 nie gemeldet hat, sollte diese Woche melden.

Die Feststellung kann erstattungsfähig sein

Die Kosten einer fachlichen Schadensfeststellung können gegenüber Versicherung (Art. 38 LCS) und Gemeinschaft erstattungsfähig sein – wenn Sie zuerst schriftlich aufgefordert und eine Frist gesetzt haben. Wer sofort eine Schadensfeststellung beauftragt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Kostenlose Werkzeuge

Zum Herunterladen, Ausdrucken, Verwenden. Kein Newsletter, keine E-Mail-Abfrage.

Wer ist zuständig? Die kurze Orientierung

Grundregel nach Art. 396 Código Civil (spanisches Zivilgesetzbuch) und der Ley de Propiedad Horizontal (Wohnungseigentumsgesetz). Es kommt nicht darauf an, wo der Schaden sichtbar wird, sondern wodurch er verursacht wurde (Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs, STS 80/2024).

BauteilIn der RegelHinweis
Tragstruktur: Stützen, Träger, Decken, FundamenteGemeinschaftAuch wenn der Schaden in Ihrer Wohnung sichtbar wird – sofern die Ursache im strukturellen Mangel liegt.
Fassade, Außenwände, Dach, DachabdichtungGemeinschaftReine Gemeinschaftsflächen ohne Sondernutzungsrecht: eindeutig.
Gemeinschaftliche Steig- und FallleitungenGemeinschaftBis zum Abzweig in die einzelne Wohnung.
Balkon-/Terrassenplatte und ihre AbdichtungGemeinschaftDie Platte ist Tragstruktur. Bei Sondernutzungsrecht gilt: die Ursache entscheidet.
Bodenbelag und Pflege eines Balkons mit SondernutzungsrechtEigentümerMangelnde Pflege, Durchwurzelung von Pflanzkästen, eigene Umbauten – auch wenn der Schaden erst an der Tragplatte sichtbar wird.
Innenputz, Böden, Sanitär ab Abzweig, Einbauten in der WohnungEigentümerIhr Folgeschaden – bei Ursache im Gemeinschaftseigentum Teil desselben Schadensereignisses.
Zuständigkeit ist nicht Versicherungsschutz. Dass ein Schaden durch Gemeinschaftseigentum verursacht wurde, heißt nicht automatisch, dass die Gebäudeversicherung zahlt. Bei Verschleiß, Korrosion, Materialermüdung oder unterlassener Instandhaltung liegt oft kein versicherter Schadensfall vor – dann muss die Gemeinschaft selbst finanzieren. Beides sind getrennte Fragen.

Die Fristen, die zählen

FristWasGrundlage
sofort, schriftlichSchaden an Verwaltung und Präsident melden – auf SpanischNur Schriftliches wahrt Fristen; Präsident ist Vertretungsorgan (Art. 13 LPH)
40 TageVersicherer muss den unstrittigen Mindestbetrag zahlenArt. 18 Ley 50/1980 (LCS)
3 MonateDanach laufen Verzugszinsen gegen den Versicherer; nach zwei Jahren mindestens 20 % p. a.Art. 20 LCS
2 JahreVerjährung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag wegen SachschädenArt. 23 LCS
jederzeitAuskunft über Versicherer, Police und Schadensnummer verlangenAuskunftsrecht des Eigentümers (Art. 20 e LPH)

Glossar Spanisch – Deutsch

Die Begriffe, die in jedem Schreiben, jeder Versammlung und jeder Police vorkommen.

Comunidad de Propietarios – Eigentümergemeinschaft (WEG)
Junta de Propietarios – Eigentümerversammlung
Presidente / Presidenta – Präsident, Vertretungsorgan der Gemeinschaft (Art. 13 LPH)
Administrador de fincas – Hausverwalter
Comisión de obras – Bauausschuss (kein Organ, keine Entscheidungsbefugnis)
LPH – Ley de Propiedad Horizontal – spanisches Wohnungseigentumsgesetz
LCS – Ley 50/1980 de Contrato de Seguro – Versicherungsvertragsgesetz
Elementos comunes – Gemeinschaftseigentum (Art. 396 CC)
Elementos privativos – Sondereigentum
Uso privativo – Sondernutzungsrecht (z. B. an einer Terrasse)
Forjado – Geschossdecke / Tragplatte
Montante – Steigleitung
Siniestro – Schadensfall (versicherungsrechtlich)
Parte de siniestro – Schadensmeldung an die Versicherung
Póliza – Versicherungspolice
Perito / Peritación – Sachverständiger / Bewertung durch einen Sachverständigen (perito)
Gastos de peritación – Kosten der Bewertung durch einen Sachverständigen
Requerimiento – förmliche Aufforderung mit Frist
Burofax – beweissichere Zustellung (von Gerichten anerkannt)
Acuse de recibo – Eingangsbestätigung
Derrama – Sonderumlage
Acta – Protokoll der Versammlung
Impugnación – Anfechtung eines Beschlusses (Art. 18 LPH)
Dirección facultativa – die gesetzlich bestellten Planer- und Objektverantwortlichen (nach LOE, spanisches Baugesetz)
Aviso de reparos – fachlicher Hinweis / Bedenkenanzeige
Humedades – Feuchtigkeitsschäden

Wenn Sie Unterstützung brauchen

Nicht jeder Fall lässt sich allein lösen.

Wenn die Ursache unklar ist, die Gemeinschaft nicht reagiert oder die Versicherung ablehnt, braucht es eine nachvollziehbare fachliche Grundlage: Schadensaufnahme vor Ort, Fotodokumentation, Schadensbeschreibung mit möglichen Ursachen und Kostenschätzung als Unterlage für Ihre Meldung – und auf Wunsch die Begleitung gegenüber Versicherung, Verwaltung und Gemeinschaft in Ihrem Auftrag. Das ist eine eigenständige Leistung, die wir gesondert vereinbaren. Unsere Dokumentation ist keine Peritación (Sachverständigengutachten). Schreiben Sie uns kurz, was passiert ist.

Allgemeine Information nach der Ley de Propiedad Horizontal und der Ley 50/1980 de Contrato de Seguro. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; für verbindliche Auskünfte ist ein Abogado (Rechtsanwalt) hinzuzuziehen. Maßgeblich sind die anwendbaren Vorschriften, die Teilungserklärung (título constitutivo) und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.